Lohnbuchhaltung

Werden Lohn- und Gehaltsabrechnungen im eigenen Unternehmen erstellt, erfordert das dauerhaft geschulte Fachkräfte oder fundiertes Fachwissen.

 

Eine Erstellung außer Haus, spart Ihnen Zeit durch unseres Hol- und Bringservice sowie die Kosten der ständigen Weiterbildung. Der Zeitraum zwischen der Datenerfassung bis zur ausgedruckten Lohn- und Gehaltsabrechnung beträgt bei uns nur wenige Stunden.


Durch unsere permanente Fort- und Weiterbildung wird sichergestellt, das Ihre laufende Lohnbuchhaltung immer nach den aktuellsten Vorschriften des EStG, LStG und der gesetzlichen Sozialversicherungen erstellt wird.

 

Wichtige Aktualität ist damit ebenso erreichbar wie pünktliches Vorliegen der Unterlagen und Zahlungsträger für Löhne, Gehälter, Krankenkassen und Finanzamt.

Unser umfangreiches Leistungspaket in wenigen Worten:

  • Unterlagen Hol- und Bringservice
  • Aktualität durch permanente Fort- und Weiterbildung
  • Zeitnahe Erfassung der laufenden Lohnabrechnung
  • Ausdruck übersichtlicher Listen und Abrechnungen
  • Erstellung und Ausdruck sämtlicher Meldungen für die Sozialversicherung und das Finanzamt
  • Erfassung von Kostenstellen und Auswertungen
  • Automatischer Datentransfer zur Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von Zahlungsträgern

Kosten-Nutzen-Effekt:

Die Wege der Datenerfassung zur fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnung und allen notwendigen Meldungen sind vielfältig. Das geht mit einer kostspieligen Abteilung im eigenen Haus oder durch unserer Zeit- und Kostensparende Form unseres Lohnbuchhaltungsservices.

 

Sämtliche Arbeiten werden auch hier auf eigener EDV-Anlage erledigt. Dadurch wird in Ihrem Unternehmen der Datenverlust und die Einsicht durch Unbefugte vermieden.

Preisgestaltung:

Individuelle Preisanpassung an die tatsächliche Leistung unter der Berücksichtigung der Vorleistung Ihrerseits.
Preispakete zu festen Monatssätzen sind selbstverständlich möglich.

 

Für weitere, speziell auf Ihren Beratungsbedarf zugeschnittene Dienstleistungen stehen wir auf Anfrage jederzeit sehr gern zur Verfügung.

 

*Rechtlicher Hinweis: Unser Leistungsangebot im Bereich der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen beschränkt sich ausschließlich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, auf die laufende Lohnabrechnung sowie auf das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG